Finger weg von der Ausbildungsvergütung!

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15.04.2020 IG Metall BaWü warnt vor Eingriffen in die Berufsausbildung

Ausbildungsplätze und -vergütungen müssen auch in Zeiten von Corona und Kurzarbeit sicher sein!

Stuttgart. Die IG Metall Baden-Württemberg weist das Ansinnen aus Handwerk und Industrie zurück, wonach auch Auszubildende bei Arbeitsausfall oder Betriebsschließung nur noch das gesetzliche Kurzarbeitergeld erhalten sollen. Bisher sind Auszubildende in Deutschland sozusagen vor Kurzarbeit "geschützt" - ausbildende Betriebe müssen ihnen per Gesetz auch ohne Arbeit für bis zu 6 Wochen die volle Ausbildungsvergütung weiterzahlen. Dies regelt Paragraf 19 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Letzte Änderung: 14.04.2020