"Im Arbeitsleben gesund bleiben!"

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10.05.2011 "Im Arbeitsleben gesund bleiben! - wie machen wir weiter?" unter diesem Motto traf sich am 2. Mai 2011 der Arbeitskreis für Schwerbehinderte, der IG Metall Verwaltungsstelle in Tauberbischofsheim.

Auf der Sitzung wurde festgestellt, dass in vielen Betrieben noch kein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) eingeführt wurde und ein funktionierendes Eingliederungsmanagement aus Sicht des Demographischen Wandels für viele Betriebe besonders wichtig ist. Bereits heute gibt es in unserer Gesellschaft mehr ArbeitnehmerInnen über 50 Lebensjahren als unter 30 Lebensjahren. Im Jahr 2015 wird jeder/e dritte ArbeitnehmerIn älter als als 50 Jahre sein! Somit ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ein Thema was jede/n Beschäftigten angeht.

kurz notiert:

Wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen - ununterbrochen oder wiederholt - krankheitsbedingt fehlt ist der Arbeitgeber verpflichtet (Fürsorgepflicht), ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen (§84 Abs. 2 SGB IX). Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagemts ist es, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten nachhaltig zu sichern. Das BEM hat dabei jedoch immer den Charakter eines Angebots an den Arbeitnehmer!

Der Arbeitgeber muss frühzeitig gegen erkennbare Gefährdungen am Arbeitsplatz einschreiten. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Durchführung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz (ArbSchG §§ 5, 6). Er hat Schwierigkeiten im Ansatz zu beheben, damit Kündigungen erfolgreich vermieden werden. Die einzelnen Maßnahmen sollen

  • den Gesundheitszustand stabilisieren und fördern,
  • AU-Tage vermeiden und neue AU-Tage vorbeugen,
  • gesundheitsbedingten Beschäftigungsproblemen und Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen vorbeugen.

Anhang:

TeilnehmerIn Arbeitskreis Schwerbehinderte

TeilnehmerIn Arbeitskreis Schwerbehinderte

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Letzte Änderung: 10.05.2011