... sie können nur billig
Ihre Geschichte ist eng verwoben mit der Reform der Leiharbeit. Als 2002 unter der Rot-Grün die Arbeitnehmerüberlassung neu gestaltet wurde, verankerte die Regierung im Gesetz einen Satz, der sinngemäß lautet:
Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf gleiche Entlohnung und Behandlung wie die Stammbelegschaft - außer es existiert ein anderslautender Tarifvertrag.
"Da haben wir das Scheunentor für Billiglöhne weit aufgemacht", gesteht die SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme heute.
Letzte Änderung: 10.03.2011