Verhandlungen sind beendet!
Deutlich mehr Geld plus verkürzte Vollzeit
Einigung im sechsten Anlauf nach 13 Stunden - Beschäftigte können Arbeitszeit künftig mehr selbstbestimmen
Kurz vor Mitternacht stand der Tarifabschluss:
Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die mehr als 900.000 Beschäftigten steigen ab April 2018 um 4,3 Prozent, für Januar bis März gibt es 100 Euro Einmalzahlung. 2019 gibt es
zudem einen Festbetrag von 400 Euro und alle Beschäftigten erhalten ab 2019 ein neues tarifliches Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatseinkommens. Beschäftigte mit Kindern, zu pflegenden
Angehörigen und in Schichtarbeit können dieses Geld in Zeit umwandeln und profitieren dabei von zusätzlicher Freizeit. Ebenfalls ab 2019 können alle Vollzeit-Beschäftigten ihre Arbeitszeit auf bis zu 28
Wochenstunden für bis zu zwei Jahre absenken. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2020.
Ergebnisse für alle Forderungen
Verhandlungsführer Roman Zitzelsberger:
"Wir haben hart gerungen, in den für uns entscheidenden Fragen aber ein ordentliches Ergebnis erzielt und mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit durchgesetzt. Zudem ist es gelungen, Verbesserungen für Beschäftigte mit
Kindern, zu pflegenden Angehörigen und in belastenden Arbeitszeitmodellen
wie Schichtarbeit zu erreichen. Für alle drei Forderungselemente gibt es somit
belastbare Ergebnisse." Auch mit der Entgelterhöhung zeigte sich Zitzelsberger zufrieden: "Die Erhöhung der Einkommen über 4,3 Prozent plus der Festbetrag und die zusätzliche Sonderzahlung bescheren den Belegschaften
real mehr Geld im Portemonnaie und beteiligen sie angemessen an den Gewinnen der Betriebe."
Freie Tage statt Geld
Ab 2019 können Beschäftigte zudem ihre Arbeitszeit für maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken. Im Gegenzug zur Möglichkeit kürzer zu arbeiten, erhalten die Arbeitgeber Optionen, mehr
Arbeitsverträge bis zu 40 Wochenstunden abzuschließen. Bei Überschreitung einer durchschnittlichen
wöchentlichen Arbeitszeit von 35,9 Stunden erhält der Betriebsrat ein Widerspruchsrecht. Zitzelsberger: "Damit können Betriebsräte den ausufernden Arbeitszeiten endlich wirksam einen Riegel vorschieben."
Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtarbeit
können erstmals für 2019 wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgelds 8 freie Tage haben möchten. 2 Tage davon tragen die Arbeitgeber bei. Auszubildende erhalten künftig vor ihren Abschlussprüfungen zwei
freie Tage zur Vorbereitung.
Letzte Änderung: 06.02.2018