Sozialwahl 2017

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27.04.2017 Ihr erhaltet die Wahlunterlagen für die diesjährige Sozialwahl. Nicht wegwerfen, sondern wählen! Eure IG Metall-Kandidatinnen und Kandidaten vertreten eure Interessen.

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Für die Versicherten bedeutet das:

Sie können sich beteiligen und mitbestimmen. Sie können zum Beispiel beeinflussen, was die Krankenkasse bezahlt oder wie hoch die Zuschüsse für bestimmte Gesundheitsleistungen sind. Und in den Widerspruchsausschüssen entscheiden die gewählten Versichertenvertreter über Konfliktfälle.

Wer kann eigentlich gewählt werden?

Gewählt werden Listen. Das heißt, auf dem Wahlzettel stehen keine Personen, sondern die Namen von Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch Christliche Arbeitnehmerorganisationen oder andere Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Die Versicherungsträger informieren ihre Mitglieder ab April 2017 über die zugelassenen Listen und Kandidatinnen und Kandidaten.

Die IG Metall kandidiert eigenständig bei der Rentenversicherung Bund, bei der Techniker Krankenkasse und der Barmer GEK und der DAK-Gesundheit, bei der Metall Berufsgenossenschaft Holz und Metall und der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse. Bei anderen Kassen und bei regionalen Rentenversicherungen kandidiert die IG Metall auf Gemeinschaftslisten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Letzte Änderung: 26.04.2017