Ganztägige Warnstreiks

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30.01.2018 Entscheidung bei Fa. LAUDA steht

Fast einstimmig haben sich die Mitglieder der IG Metall bei der Firma LAUDA Dr. R. Wobser für einen ganztätigen Warnstreik ausgesprochen.

Mit der Arbeitsniederlegung wollen sie ihren Forderungen in der laufenden Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie Nachdruck verleihen.
Wie in anderen Betrieben der Region war es bei LAUDA in den vergangenen Wochen bereits zu jeweils mehrstündigen Warnstreiks gekommen. Nach dem Abbruch der Verhandlungen und dem klaren Votum ihrer Mitglieder ruft die IG Metall Tauberbischofsheim die 310 Beschäftigten am Stammsitz des Unternehmens für diesen Mittwoch ab 5 Uhr auf, ihre Arbeit für 24 Stunden niederzulegen. Zur Unterstützung der Streikposten vor dem Betrieb werden aktive IG Metallerinnen und Metaller aus diversen Metall- und Elektrobetrieben aus der Region erwartet. Eine Kundgebung vor dem Werkstor wird zwischen 7.30 und 8.00 Uhr stattfinden.

Die vierte Verhandlungsrunde und ein weiterer Einigungsversuch hatten am Wochenende zu keinem Ergebnis geführt. "Die Arbeitgeber stellen sich stur und haben zuletzt bereits getroffene Zusagen sogar wieder zurückgenommen", so Gerd Koch, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Tauberbischofsheim. "Um endlich Bewegung in die Verhandlungen zu bringen, führt kein Weg daran vorbei, die Arbeitskampfmaßnahmen weiter zu verschärfen".
Bundesweit ruft die IG Metall in dieser Woche in mehr als 250 Betrieben zu ganztägigen Arbeitsniederlegungen auf.

In der aktuellen Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie fordert die IG Metall eine Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 6 Prozent. Zudem will die Gewerkschaft einen individuellen Anspruch für alle Beschäftigten durchsetzen, ihre wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend auf bis zu 28 Stunden abzusenken.
Beschäftigte mit gesundheitlich belastenden Arbeitszeitregelungen wie Schichtarbeit sollen für den Entgeltverlust einen Zuschuss bekommen. Auch wenn Beschäftigte die "verkürzte Vollzeit" nutzen, um Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen soll es dafür einen finanziellen Teilausgleich geben.

Letzte Änderung: 30.01.2018