Sieg für Leiharbeitnehmer
Sieg für Leiharbeitnehmer
Das BAG hat am 14. Dezember 2010 der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt. Trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge ist die CGZP nach Meinung der
Richter keine Gewerkschaft, da ihr mangels Mitglieder die dafür erforderliche Tarifmächtigkeit fehle.
Mit diesem Urteil steht nun endgültig fest: Die von der CGZP abgeschlossenen Dumpinglohnverträge sind hinfällig (‚BAG Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/20).
Daraus ergibt sich: Für ca. 280.000 Leiharbeiter gilt somit der Grundsatz "Egual-pay - gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Sie müssen ab sofort nach den in den jeweiligen Branchen gültigen Tarifverträgen bezahlt
werden. Zumindest haben sie - wenn keine Tarifverträge in den Entleihunternehmen greifen - einen Rechtsanspruch auf den Lohn wie die Stammbelegschaft für die gleiche Arbeit erhält.
Für die betroffenen Leiharbeiter bestehen unter bestimmten (siehe auch Anlage 2) gegenüber den Verleihunternehmen Entgeltnachforderungen. Zugleich müssen die Verleihunternehmen mit Forderungen der Sozialkassen über
Nachzahlungen rechnen und zwar rückwirkend ab Anfang 2007.
Weitere Einzelheiten zum BAG-Urteil und daraus ergebene Rechtsfolgen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Mitglieder können sich bei etwaigen Nachfragen direkt an unsere Verwaltungsstelle wenden.
Letzte Änderung: 17.12.2010